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Geschrieben von

Martina Rahmfeld

Zuletzt aktualisiert

July 15, 2026

Lesezeit

Wenige Minuten

Bürofläche reduzieren: umziehen, umbauen, abgeben oder teilen?

Weniger Fläche heißt nicht automatisch Umzug. Fünf Optionen und die Kriterien, die zwischen ihnen entscheiden.

Ist Ihr Standort noch der richtige? Diese Frage klingt größer als die nach den Quadratmetern, und sie ist es auch. Denn seit die Anwesenheit im Büro nicht mehr selbstverständlich ist, hat sich verschoben, wofür ein Standort taugen muss. Die Flächenfrage ist damit zu einer Standortfrage geworden, und die lässt sich nicht mehr mit einer Zahl beantworten.

Was sich dabei zugunsten der Unternehmen verändert hat: Wer heute über seine Bürofläche neu entscheidet, hat deutlich mehr Optionen als noch vor fünf Jahren. Umziehen oder bleiben war die alte Alternative. Heute stehen mindestens fünf Wege offen, und einige davon setzen voraus, dass man die baulichen Eigenschaften des eigenen Objekts kennt.

Der Markt gibt Spielraum, den es lange nicht gab

Der Blick auf die Zahlen zeigt eine Lage, die für Mieter günstig ist. In den Big 7 stieg der Büroflächenleerstand zur Jahresmitte 2026 auf rund 8,5 Millionen Quadratmeter, die durchschnittliche Leerstandsquote liegt bei 8,5 Prozent nach 7,7 Prozent Mitte 2025. Die höchste Quote verzeichnet Düsseldorf mit 11,8 Prozent, die niedrigste Köln mit 5,0 Prozent. (Quelle: JLL, Big-7-Büromarktbericht Q2 2026) JLL

Gleichzeitig zieht der Preis für gute Flächen an: Die Spitzenmieten in den Big 7 stiegen in den letzten zwölf Monaten im Mittel um 5 Prozent. Beides zusammen beschreibt eine Entkopplung, die für die eigene Planung wichtiger ist als jede Durchschnittszahl. Der Markt teilt sich. Für durchschnittliche Flächen in mittleren Lagen wächst der Verhandlungsspielraum, für gute Flächen an guten Adressen schrumpft er. JLL

Für Standorte außerhalb der Big 7, etwa im Ruhrgebiet, gelten diese Werte nicht unmittelbar. Düsseldorf ist der nächstgelegene Referenzmarkt, und die Richtung ist dieselbe. Wer eine belastbare Zahl für den eigenen Standort braucht, findet sie in den regionalen Marktberichten der großen Maklerhäuser.

Praktisch heißt das: Eine anstehende Vertragsverlängerung ist derzeit ein Verhandlungstermin und nicht nur eine Formalie. Das gilt auch für Instrumente, die im Bestand ansetzen, etwa Blend and Extend, also die Anpassung der Miethöhe im Tausch gegen eine Laufzeitverlängerung.

Was hat sich an den Entscheidungskriterien verschoben?

Erreichbarkeit. Wer zwei bis drei Tage im Büro ist und vor allem für die Zusammenarbeit kommt, rechnet die Fahrzeit anders. In unserer aktuellsten wpi-Erhebung nennt rund ein Drittel der Befragten eine kürzere Anreise als Aspekt, der sich verbessern müsste, damit sie häufiger ins Büro kommen. Das ist bemerkenswert, weil die Anreise der einzige von sechs abgefragten Punkten ist, den kein Umbau löst. Akustik, Konzentration, Rückzugsmöglichkeiten, Modernität und Atmosphäre sind gestaltbar. Der Weg zur Arbeit ist es nicht. Er lässt sich nur über den Standort verändern.

Damit wird Erreichbarkeit zu einer Planungsgröße statt zu einem weichen Faktor: ÖPNV-Anbindung und Taktung, Fahrradinfrastruktur, Parkplatzsituation, Mittagsangebot und Aufenthaltsqualität im Umfeld.

Qualität vor Quantität. Weniger Quadratmeter an einer besseren Adresse können bei gleicher Gesamtmiete die bessere Entscheidung sein. In der Branche läuft das unter Flight to Quality, und die steigenden Spitzenmieten bei gleichzeitig steigendem Leerstand zeigen, dass viele Unternehmen genau so rechnen.

Drittverwendungsfähigkeit und ESG. Für Eigentümer und für Mieter mit langen Laufzeiten wird relevant, ob ein Objekt in zehn Jahren noch vermietbar ist. Energetischer Zustand, Teilbarkeit und technische Ausstattung entscheiden darüber, ob eine Immobilie ihren Wert hält.

Wie eng Zusammenarbeit und Raumbedarf tatsächlich zusammenhängen, haben wir in unserer Kolumne »Arbeit verändert Räume, Raum verändert Arbeit« genauer beschrieben.

Welche fünf Optionen haben Sie, um Bürofläche zu reduzieren?

1. Bleiben und verdichten. Die Nutzung wird dichter organisiert, die angemietete Fläche bleibt. Sinnvoll, wenn der Vertrag noch lange läuft und keine Teilrückgabe verhandelbar ist. Die frei werdende Fläche geht dann in Fokus- und Kollaborationsflächen, nicht in Leerstand.

2. Teilfläche abgeben. Über eine verhandelte Teilrückgabe an den Vermieter oder über Untervermietung. Beides setzt voraus, dass der Mietvertrag ein Untervermietungsrecht vorsieht und keine Konkurrenzschutzklausel im Weg steht. Und es setzt voraus, dass sich die Fläche baulich überhaupt teilen lässt. Dazu unten mehr.

3. Kleiner und besser umziehen. Höherer Quadratmeterpreis, weniger Fläche, häufig gleiche Gesamtmiete bei deutlich besserer Qualität und Lage. Die naheliegende Option, wenn der aktuelle Standort bei der Erreichbarkeit schwächelt.

4. Standort splitten. Ein kleineres Hauptquartier plus Satelliten dort, wo die Belegschaft wohnt. In flächigen Regionen mit mehreren Zentren, das Ruhrgebiet ist das deutsche Musterbeispiel, oft wirksamer als eine zentrale Adresse.

Ob dieses Modell trägt, entscheidet sich allerdings nicht an der Immobilie, sondern an der Kommunikation. Ein geteilter Standort funktioniert nur, wenn die Zusammenarbeit asynchron organisiert ist: Entscheidungen werden dokumentiert statt im Flur getroffen, Informationen liegen schriftlich und für alle zugänglich vor, Projektstände sind ohne Nachfrage einsehbar. Wo der Informationsfluss an Anwesenheit hängt, entsteht beim Splitten sehr schnell ein Gefälle zwischen Zentrale und Außenstelle. Wer über Satelliten nachdenkt, sollte deshalb ehrlich prüfen, wie viel Wissen im eigenen Unternehmen aktuell mündlich und nebenbei transportiert wird.

5. Flex-Anteil als Puffer. Coworking oder Serviced Office für Spitzentage, Projektphasen und Wachstumsschübe, statt eigene Fläche für den Ausnahmefall dauerhaft vorzuhalten. Damit wird ein Teil der Fläche von einer Fixkostenposition zu einer variablen Größe.

Auch hier gilt die Voraussetzung asynchroner Zusammenarbeit, denn wer im Flex-Space sitzt, ist vom Alltagsgeschehen im Hauptstandort abgeschnitten.

Dazu kommt organisatorischer Aufwand, der in der Kalkulation gern untergeht: Verträge und Kostenstellen wollen verwaltet, Zutritte und IT-Zugänge geregelt, Datenschutz und Vertraulichkeit in fremden Räumen geklärt sein. Und der Space will bespielt werden. Wenn Mitarbeiter einzeln und an unterschiedlichen Tagen dort auftauchen, entsteht genau der Effekt, den man vermeiden wollte: Menschen fahren irgendwohin und sitzen allein. Ein Flex-Anteil trägt nur, wenn jemand steuert, wer wann gemeinsam dort ist.

Lässt sich Ihr Bestand in Multi-Tenant-Flächen umwandeln?

Die Optionen 2 und 4 stehen und fallen mit dieser Frage. Und sie entscheidet sich nicht am Grundriss, sondern an Erschließung und Haustechnik. Die Prüfpunkte:

  • Erschließung: Gibt es separate Zugänge oder lassen sie sich herstellen? Ist je Mieteinheit ein zweiter Rettungsweg vorhanden? Wie liegen die Treppenhäuser und Aufzugskerne zur gewünschten Teilung?
  • Mietbereichsbildung: Lassen sich Geschosse entlang von Brandabschnitten und Achsraster trennen, ohne dass unbrauchbare Restflächen entstehen?
  • Haustechnik: Sind Lüftung, Heizung, Kühlung und Strom je Einheit getrennt regel- und abrechenbar? Nachträgliche Zählertrennung ist häufig der größte Kostenblock einer Teilung.
  • Sicherheit und IT: Zutrittskontrolle je Mietbereich, getrennte Netze, eigene Übergabepunkte.
  • Sanitär und Nebenflächen: Ausreichende Sanitäranlagen je Einheit oder eine tragfähige Regelung zur gemeinsamen Nutzung.
  • Gemeinschaftsflächen: Empfang, Anlieferung, Müll, Fahrradräume, Duschen. Wer nutzt sie, wer bewirtschaftet sie, wer zahlt.
  • Flächenaufteilung: Neuermittlung der Mietfläche nach gif-Richtlinie, damit Gemeinschaftsflächen sauber umgelegt werden können.
  • Vertraglich: Untervermietungsrecht, Zustimmungsvorbehalte des Vermieters, Konkurrenzschutz, Rückbauverpflichtungen.

Diese Punkte lassen sich nicht am Schreibtisch beantworten. Was sie beantwortet, ist eine Machbarkeitsprüfung mit Testplanung auf dem konkreten Grundriss. Gemessen an einer Mietbindung über fünf oder zehn Jahre ist das der günstigste Teil des gesamten Vorhabens. Häufig ist das Ergebnis erfreulicher als erwartet: Viele Bestandsobjekte aus den Achtzigern und Neunzigern sind mit zwei Treppenhäusern und großzügigen Schächten gebaut worden und lassen sich mit überschaubarem Aufwand teilen.

Die eine Kennzahl, die alle fünf Optionen brauchen

Egal welchen Weg Sie prüfen: Sie brauchen die tatsächliche Anwesenheit am Spitzentag und die Verteilung nach Flächenarten. Der Durchschnitt taugt dafür nicht, weil Anwesenheit sich an bestimmten Tagen ballt. Wie sich beides erheben lässt, haben wir im Beitrag zum Flächenbedarf bei hybrider Arbeit in fünf Schritten beschrieben.

Diese Zahl ist der Unterschied zwischen einer Entscheidung und einer Schätzung. Und sie ist die einzige, die in allen fünf Optionen dieselbe bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Möglichkeiten gibt es, Bürofläche zu reduzieren?

Fünf: innerhalb der bestehenden Fläche verdichten, eine Teilfläche über Teilrückgabe oder Untervermietung abgeben, in eine kleinere und besser gelegene Fläche umziehen, den Standort auf mehrere kleinere Einheiten aufteilen oder einen Flex-Anteil über Coworking als Puffer für Spitzentage einplanen.

Lohnt sich ein Umzug oder ist Umbau im Bestand die bessere Option?

Das entscheidet sich an zwei Fragen: Stimmt die Erreichbarkeit des aktuellen Standorts, und lässt das Gebäude die gewünschte Raumstruktur zu? Trifft beides zu, ist der Umbau meist wirtschaftlicher. Scheitert eines von beiden, hilft auch Budget nicht weiter.

Wie wichtig ist die Anreise für die Bürowahl?

In unserer aktuellsten wpi-Erhebung nennt rund ein Drittel der Befragten eine kürzere Anreise als Aspekt, der sich verbessern müsste, damit sie häufiger ins Büro kommen. Bemerkenswert daran: Es ist der einzige der abgefragten Punkte, der sich baulich nicht lösen lässt.

Woran erkenne ich, ob sich mein Bürogebäude in Multi-Tenant-Flächen teilen lässt?

An der Erschließung und an der Haustechnik, nicht am Grundriss. Entscheidend sind separate Zugänge, ein zweiter Rettungsweg je Einheit, Brandabschnitte, getrennt regel- und abrechenbare technische Anlagen sowie ausreichende Sanitärflächen. Die Antwort liefert eine Machbarkeitsprüfung mit Testplanung.

Darf ich Bürofläche einfach untervermieten?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Üblich sind Zustimmungsvorbehalte des Vermieters und Konkurrenzschutzklauseln. Prüfen Sie das Untervermietungsrecht, bevor Sie mit einem Interessenten sprechen, und lassen Sie den Vertrag im Zweifel anwaltlich bewerten.

Was setzt ein geteilter Standort organisatorisch voraus?

Vor allem asynchrone Zusammenarbeit. Sobald Menschen dauerhaft an verschiedenen Orten sitzen, muss Wissen dokumentiert und ohne Nachfrage zugänglich sein. Wo Informationen an Anwesenheit hängen, entsteht ein Gefälle zwischen Zentrale und Außenstelle. Das gilt für Satellitenstandorte ebenso wie für Coworking-Anteile.

Wie ist die Marktlage für Mieter derzeit?

Laut JLL lag die Leerstandsquote in den Big 7 zur Jahresmitte 2026 bei 8,5 Prozent nach 7,7 Prozent im Vorjahr, bei gleichzeitig um rund 5 Prozent gestiegenen Spitzenmieten. Für durchschnittliche Flächen wächst der Verhandlungsspielraum, für Toplagen und Topqualität nicht.

Ob sich Ihre Fläche teilen, verkleinern oder umnutzen lässt, beantwortet eine Machbarkeitsprüfung auf Ihrem konkreten Grundriss. Wie viel Fläche Sie künftig brauchen, beantworten die workspace performance insights (wpi). Beides zusammen ergibt eine Entscheidung statt einer Schätzung.
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